Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
Anwaltshotline - Rechtsberatung sofort
Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
    Zeichen 306 Vorfahrtsstraße
 

StVO zu den Zeichen 306
2

Zeichen 306

Vorfahrtstraße

Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.
Das Zeichen zeigt an, dass Vorfahrt besteht bis zum nächsten Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren.“, 206 „Halt. Vorfahrt gewähren.“ oder 307 „Ende der Vorfahrtstraße“.
2.1
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt und dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folgen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
2. Auf den Fußgängerverkehr ist besondere Rücksicht zu nehmen. Wenn nötig, muss gewartet werden.
   
Erläuterung
Das Zusatzzeichen zum Zeichen 306 zeigt den Verlauf der Vorfahrtstraße an.
 

VwV-StVO zu den Zeichen 306 und 307
Zu den Zeichen 306 und 307 Vorfahrtstraße und Ende der Vorfahrtstraße
1 I. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Vorfahrt für alle Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) und weitere für den innerörtlichen Verkehr wesentliche Hauptverkehrsstraßen grundsätzlich unter Verwendung des Zeichens 306 anzuordnen (vgl. zu § 45 Absatz 1 bis 1e).
2 II.  Das Zeichen 306 steht in der Regel innerhalbgeschlossener Ortschaften vor der Kreuzung oder Einmündung, außerhalb geschlossener Ortschaften dahinter.
3 III.  An jeder Kreuzung und Einmündung im Zuge einer Vorfahrtstraße muss für die andere Straße das Zeichen 205 oder Zeichen 206 angeordnet werden; siehe aber auch § 10.
4 IV.
1.  Das Zeichen 306 mit dem Zusatzzeichen „abknickende Vorfahrt" ist immer vor der Kreuzung oder Einmündung anzubringen. Über die Zustimmungsbedürftigkeit vgl. Nummer III 1 Buchstabe a zu § 45 Absatz 1 bis 1e; Randnummer 4.
5 2.  Die abknickende Vorfahrt ist nur anzuordnen, wenn der Fahrzeugverkehr in dieser Richtung erheblich stärker ist als in der Geradeausrichtung. Der Verlauf der abknickenden Vorfahrt muss deutlich erkennbar sein (Markierungen, Vorwegweiser).
6 3.  Treten im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen mit abknickender Vorfahrt Konflikte mit dem Fußgängerverkehr auf, ist zum Schutz der Fußgänger das Überqueren der Fahrbahn durch geeignete Maßnahmen zu sichern, z. B. durch Lichtzeichenregelung für die Kreuzung oder Einmündung oder Geländer.
7 V.  Wird eine weiterführende Vorfahrtstraße an einer Kreuzung oder Einmündung durch Zeichen 205 oder 206 unterbrochen, darf das Zeichen 307 nicht aufgestellt werden. Zeichen 306 darf in diesem Fall erst an der nächsten Kreuzung oder Einmündung wieder angeordnet werden.
8 VI.  Endet eine Vorfahrtstraße außerhalb geschlossener Ortschaften, sollen in der Regel sowohl das Zeichen 307 als auch das Zeichen 205 oder das Zeichen 206 angeordnet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist das Zeichen 307 entbehrlich. Anstelle des Zeichens 307 kann auch das Zeichen 205 mit Entfernungsangabe als Vorankündigung angeordnet werden.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 306
Das Zeichen gibt die Vorfahrt bis zum nächsten Wartezeichen (Z 205, 206) oder bis zum Ende der Vorfahrtsstraße (Z 307), unabhängig davon, ob es an jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt ist oder die untergeordnete Straße mit einem Wartegebot gekennzeichnet ist (BGH(Z) VRS 50, 164). Aus Sicherheitsgründen ist aber an jeder Einmündung oder Kreuzung eine Beschilderung vorgeschrieben (VwV-StVO). Außerhalb von Ortschaften begründet es ein Parkverbot auf der Fahrbahn (nicht auf dem Seitenstreifen) und kann auch nach einer Einmündung stehen.
Mit Zusatzschild (Z 1002) begründet es eine abknickende Vorfahrt. Auch wer dieser folgt, muss seine Fahrtrichtung anzeigen. Bei nach links abknickender Vorfahrtstraße braucht er sich aber nicht nach links einzuordnen, da er nicht im Sinne des § 9 StVO abbiegt (BayObLG VRS 43, 301).
siehe auch Urteile Richtzeichen

© 2013 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
Auswahl unserer zahlreichen Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
+++
Fehler / Verbesserungsvorschläge bitte melden an Webmaster