| zu 5 und 6 |
|
Erläuterung
Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften. |
| 5 |
Zeichen 310

Ortstafel Vorderseite |
Die Ortstafel bestimmt:
Hier beginnt eine geschlossene Ortschaft. |