Ge- oder Verbot |
1. |
Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. |
2. |
Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden. |
3. |
Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern. |
4. |
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen. |
5. |
Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. |