Richtzeichen
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    Zeichen 327 Tunnel
 

StVO zu Zeichen 327 Tunnel
Das Zeichen steht an jeder Tunneleinfahrt. Beim Durchfahren des Tunnels ist Abblendlicht zu nutzen. Das Wenden im Tunnel ist verboten. Im Falle eines Notfalls oder Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.

VwV-StVO zu Zeichen 327 Tunnel

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I. Das Zeichen ist an jeder Tunneleinfahrt anzuordnen. Bei einer Tunnellänge von mehr als 400 m ist der Name des Tunnels und die Tunnellänge mit "... m (km)" anzugeben. In der Regel erfolgt dies durch Angabe im Zeichen unterhalb des Sinnbildes. Bei einer Tunnellänge von weniger als 400 m ist die Angabe des Namens nur notwendig, wenn besondere Umstände dies erfordern

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II. Bei einem Tunnel von mehr als 3000 m Länge ist alle 1000 m die noch zurückzulegende Tunnelstrecke durch die Angabe "noch ... m" anzuzeigen.

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III. Das Zeichen kann zusätzlich in ausreichendem Abstand vor dem Tunnel mit dem Hinweis "Tunnel in ... m" in dem Zeichen oder durch Zusatzzeichen 1004 angeordnet werden.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 327
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen
 

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