Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Zeichen 333 Ausfahrt
         
      Zeichen 333-20 (Ausführung in Blau) Ausfahrt von der Autobahn  
      Zeichen 333-21 (Ausführung in Gelb) Ausfahrt von anderen Straßen  
      Zeichen 333-22 (Ausführung in Blau) Ausfahrt nach innerörtlichen Zielen  
 

 
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Zeichen 333

Ausfahrt von der Autobahn

Erläuterung
Auf Kraftfahrstraßen oder autobahnähnlich ausgebauten Straßen weist das entsprechende Zeichen mit schwarzer Schrift auf gelbem Grund auf die Ausfahrt hin. Das Zeichen kann auch auf weißem Grund ausgeführt sein.
 

VwV-StVO zu den Zeichen 332 und 333
Zu Zeichen 333 Ausfahrt von der Autobahn
VwV zu Zeichen 333 Ausfahrt von der Autobahn
1 Außerhalb von Autobahnen darf das Zeichen nur an einer autobahnähnlich ausgebauten Straße (vgl. Nummer II zu Zeichen 330.1; Randnummer 2) angeordnet werden. Dann hat das Zeichen entweder einen gelben oder - sofern es Zeichen 332 in weiß mit Zielen gemäß Zeichen 432 folgt - weißen Grund. Die Schrift und der Rand sind schwarz.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 333
Richtzeichen sind Hinweisschilder, begründen eine Vorrangregelung oder eine Verhaltensvorschrift bzw. weisen auf einen solche hin. Nur die Z 306, 314, 315, 325 oder 340 enthalten bußgeldbewehrte Gebote.
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen
 

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