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Zeichen 388 Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar
         
 
Darstellung mit LKW
Zeichen 389 Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar  
 

StVO zu Zeichen 388 Seitenstreifen nicht befahrbar

Hinweise

   

Zeichen 388

 

Es warnt, mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen den für diese nicht genügend befestigten Seitenstreifen zu benutzen. Wird statt des Sinnbildes eines Personenkraftwagens das eines Lastkraftwagens gezeigt, so gilt die Warnung nur Führern von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen.

 

VwV-StVO zu Zeichen 388 Seitenstreifen nicht befahrbar

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I.

Der Warnung bedarf es nicht, wenn der Seitenstreifen ersichtlich unzureichend befestigt oder überhaupt ungeeignet ist.

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II.

Dagegen sollte durch das Zeichen vor unzureichend befestigten Seitenstreifen gewarnt werden, die ähnlich wie die Fahrbahn aussehen oder sonst den Eindruck machen, als ob sie vor allem zum Halten oder Parken geeignet wären.

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III.

Auf schmalen Straßen muss häufig vor unzureichend befestigten Seitenstraßen gewarnt werden, damit Kraftfahrer bei einer Begegnung nicht dorthin ausweichen.

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IV.

Die Anbringung des Zeichens 101 über dem Zeichen 388 ist unzulässig.

           

Urteile/Meinungen zu Zeichen 388
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

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