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Richtzeichen
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Zeichen 388 Seitenstreifen
für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar |
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Darstellung mit LKW
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Zeichen 389 Seitenstreifen
für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über
3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar |
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| StVO zu Zeichen 388 Seitenstreifen
nicht befahrbar |
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Hinweise |
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Zeichen 388 |
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Es warnt, mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen den für
diese nicht genügend befestigten Seitenstreifen zu benutzen.
Wird statt des Sinnbildes eines Personenkraftwagens das eines Lastkraftwagens
gezeigt, so gilt die Warnung nur Führern von Fahrzeugen mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen. |
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VwV-StVO zu Zeichen 388 Seitenstreifen nicht befahrbar |
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1 |
I. |
Der Warnung bedarf es nicht, wenn der Seitenstreifen
ersichtlich unzureichend befestigt oder überhaupt ungeeignet
ist. |
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2 |
II. |
Dagegen sollte durch das Zeichen vor unzureichend
befestigten Seitenstreifen gewarnt werden, die ähnlich wie
die Fahrbahn aussehen oder sonst den Eindruck machen, als ob sie
vor allem zum Halten oder Parken geeignet wären. |
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3 |
III. |
Auf schmalen Straßen muss häufig vor unzureichend
befestigten Seitenstraßen gewarnt werden, damit Kraftfahrer
bei einer Begegnung nicht dorthin ausweichen. |
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4 |
IV. |
Die Anbringung des Zeichens 101 über dem Zeichen
388 ist unzulässig. |
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