Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
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nur noch bis 31.08.2019 gültig

Zeichen 388 Seitenstreifen für mehrspurige Kraftfahrzeuge nicht befahrbar

         
 
Darstellung mit LKW
Zeichen 389 Seitenstreifen für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t und Zugmaschinen nicht befahrbar  
 

 
StVO zu Zeichen 388 Seitenstreifen nicht befahrbar
 

VwV-StVO zu Zeichen 388 Seitenstreifen nicht befahrbar
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 388
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

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