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Zeichen 393 Informationstafel an Grenzübergangsstellen

 

StVO zu Zeichen 393 Informationstafel an Grenzübergangsstellen

Hinweise

 

Zeichen 393

 

Informationstafel an Grenzübergangsstellen

 

VwV-StVO zu Zeichen 393 Informationstafel an Grenzübergangsstellen

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I.

Das Zeichen informiert den in die Bundesrepublik Deutschland einreisenden Verkehrsteilnehmer über die bestehenden allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen und über die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen.

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II.

Die Informationstafel sollte hinter der Grenzübergangsstelle neben der Fahrbahn stehen, und zwar

3

 

- die erste Tafel nach Möglichkeit unmittelbar hinter der letzten Passkontrollstelle in einem Bereich, in dem die Tafel bereits von den auf die Abfertigung wartenden Fahrzeugen aus gelesen werden kann, und

4

 

- die Wiederholungstafel stets hinter der Grenzübergangsstelle in einem Bereich ab 200 m bis 500 m (auf Autobahnen einheitlich 500 m) von der Stelle entfernt, an der der Querschnitt der durchgehenden Strecke beginnt.

5

 

An Grenzübergangsstellen außerhalb von Autobahnen kann, je nach den örtlichen Gegebenheiten, eine Informationstafel ausreichen.

           

Urteile/Meinungen zu Zeichen 393
siehe auch Urteile Richtzeichen

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