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VwV-StVO zu Zeichen 393 Informationstafel an Grenzübergangsstellen |
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1 |
I. |
Das Zeichen informiert den in die Bundesrepublik
Deutschland einreisenden Verkehrsteilnehmer über die bestehenden
allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen und über die Richtgeschwindigkeit
auf Autobahnen. |
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2 |
II. |
Die Informationstafel sollte hinter der Grenzübergangsstelle
neben der Fahrbahn stehen, und zwar |
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3 |
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- die erste Tafel nach Möglichkeit unmittelbar
hinter der letzten Passkontrollstelle in einem Bereich, in dem
die Tafel bereits von den auf die Abfertigung wartenden Fahrzeugen
aus gelesen werden kann, und |
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4 |
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- die Wiederholungstafel stets hinter der
Grenzübergangsstelle in einem Bereich ab 200 m bis 500 m (auf
Autobahnen einheitlich 500 m) von der Stelle entfernt, an der der
Querschnitt der durchgehenden Strecke beginnt. |
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5 |
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An Grenzübergangsstellen außerhalb von
Autobahnen kann, je nach den örtlichen Gegebenheiten, eine
Informationstafel ausreichen. |
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