Richtzeichen
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Zeichen 394 Laternenring

 

StVO zu Zeichen 394 Laternenring

Hinweise

   

Zeichen 394

Es kennzeichnet innerhalb geschlossener Ortschaften Laternen, die nicht die ganze Nacht brennen. Laternenpfähle tragen Ringe gleicher Farbe. In dem roten Feld kann in weißer Schrift angegeben sein, wann die Laterne erlischt.

 

VwV-StVO zu Zeichen 394 Laternenring

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Ringe und Schilder sind 70 mm hoch, Schilder 150 mm breit.

           

Urteile/Meinungen zu Zeichen 394
Fehlt Z 394 an einer Straßenlaterne kann der Fahrzeugführer darauf vertrauen, dass die Laterne die ganze Nacht leuchtet (OLG Braunschweig VRS 14, 133). Der Kraftfahrer muss sich unterrichten, ob die Straßenbeleuchtung die ganze Zeit brennt (OLG Braunschweig NJW 57 1848). Fehlt das Verkehrszeichen 394 StVO, so darf die Laterne nachts nicht gelöscht werden (BayObLG VRS 12 456). Dies gilt auch bei Löschungsbeschluss des Gemeinderats, jedoch noch vor der Kennzeichnung durch Z. 394 StVO (BayObLG a.aO).
siehe auch Urteile Richtzeichen

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