Zeichen 418 Wegweisung auf sonstigen Straßen
mit größerer Verkehrsbedeutung
StVO zu Zeichen 418 Wegweisung
außerhalb von Autobahnen
zu 47 bis 49
Erläuterung
Das Zusatzzeichen „Nebenstrecke“ oder der Zusatz „Nebenstrecke“ im Wegweiser weist auf eine Straßenverbindung von untergeordneter Bedeutung hin.
48
Zeichen 418
Erläuterung
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen
VwV-StVO zu den Zeichen 415 bis 442 Wegweisung
außerhalb von Autobahnen
Zu den Zeichen 415 bis 442 Wegweiser außerhalb von Autobahnen
1
Für Bundesstraßen gibt das für Verkehr zuständige Bundesministerium das Bundesstraßenverzeichnis heraus. Es enthält u. a. die Fern- und Nahziele der Bundesstraßen sowie die Entfernungen benachbarter Ziele auf der Bundesstraße. Das Bundesstraßenverzeichnis sowie die entsprechenden Verzeichnisse der obersten Landesbehörden für die übrigen Straßen sind bei der Auswahl der Ziele zu beachten.