Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Zeichen 418 Wegweisung auf sonstigen Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung
 

StVO zu Zeichen 418 Wegweisung außerhalb von Autobahnen
zu 47 bis 49   Erläuterung
Das Zusatzzeichen „Nebenstrecke“ oder der Zusatz „Nebenstrecke“ im Wegweiser weist auf eine Straßenverbindung von untergeordneter Bedeutung hin.
48

Zeichen 418

Erläuterung
Pfeilwegweiser auf sonstigen Straßen
 

VwV-StVO zu den Zeichen 415 bis 442 Wegweisung außerhalb von Autobahnen
  Zu den Zeichen 415 bis 442 Wegweiser außerhalb von Autobahnen
1 Für Bundesstraßen gibt das für Verkehr zuständige Bundesministerium das Bundesstraßenverzeichnis heraus. Es enthält u. a. die Fern- und Nahziele der Bundesstraßen sowie die Entfernungen benachbarter Ziele auf der Bundesstraße. Das Bundesstraßenverzeichnis sowie die entsprechenden Verzeichnisse der obersten Landesbehörden für die übrigen Straßen sind bei der Auswahl der Ziele zu beachten.
     

Urteile/Meinungen zu Zeichen 418
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

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