Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
Anwaltshotline - Rechtsberatung sofort
Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
   

Zeichen 419 Wegweisung auf sonstigen Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung

 

StVO zu Zeichen 419 Wegweisung außerhalb von Autobahnen

Wegweisung

 

Wegweiser

   

Zeichen 419

   

auf sonstigen Straßen

   

mit geringerer Verkehrsbedeutung

   
 

Das Zusatzschild "Nebenstrecke" weist auf einen wegen seines schwächeren Verkehrs empfehlenswerten Umweg hin.

 

VwV-StVO zu den Zeichen 415 bis 442 Wegweisung außerhalb von Autobahnen

1

I.

Die Wegweisung soll Ortsfremde unterrichten. Dabei soll auch angestrebt werden, den Verkehr unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verkehrsbedürfnisse auf das vorhandene Straßennetz zu verteilen. Folgende Grundsätze sind einzuhalten:

2

 

1.

Ein einmal in der Wegweisung angegebenes Ziel muss in jeder folgenden Wegweisung bis zu diesem Ziel wieder holt werden.

3

 

2.

Wird an einer Kreuzung oder Einmündung auf ein über eine abzweigende Straße erreichbares Ziel hingewiesen, so empfiehlt es sich immer dann, an der gleichen Stelle auch einen Wegweiser für die Hauptrichtung anzubringen, wenn Zweifel über die Weiterführung der Hauptrichtung auftreten können.

4

II.

Anzugeben ist die Entfernung bis zur Ortsmitte. Es sind nur volle Kilometer zu nennen. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Entfernungsangabe häufig entbehrlich.

5

III.

Ist an einer Kreuzung oder Einmündung ein beleuchteter oder ein retroreflektierender Wegweiser angebracht, so muss geprüft werden, ob nicht auch alle übrigen so auszuführen sind.

6

IV.

Für Bundesfernstraßen gibt das Bundesministerium für Verkehr ein Verzeichnis der Fern- und Nahziele sowie der Entfernungen heraus. Diese sowie die entsprechenden Verzeichnisse der obersten Landesbehörden für die übrigen Straßen sind bei der Auswahl der Ziele zu beachten.

7

V.

Soweit in den folgenden Ausführungen keine speziellen Regelungen getroffen sind, ist die Ausgestaltung und Aufstellung nach den Richtlinien für wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB)" auszuführen. Das Bundesministerium für Verkehr gibt die RWB im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt.

           

Urteile/Meinungen zu Zeichen 419
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

Betreiber: © 2000-2010 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
Auswahl unserer zahlreichen Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
+++
Fehler / Verbesserungsvorschläge bitte melden an Webmaster