Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
    Zeichen 455 Nummerierte Umleitung
 

 
StVO zu Zeichen 455 Nummerierte Umleitung
67
Zeichen 455.1
Erläuterung
Fortsetzung der Umleitung
zu 66 und
67
  Erläuterung
Die Zeichen 454 und 455.1 können durch eine Zielangabe auf einem Schild über den Zeichen ergänzt sein. Werden nur bestimmte Verkehrsarten umgeleitet, sind diese auf einem Zusatzzeichen über dem Zeichen angegeben.
75 Zeichen 455.2
Erläuterung
Ende der Umleitung
 

VwV-StVO zu Zeichen 455 Nummerierte Umleitung
Zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
VwV zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
 
Zu den Zeichen 454 und 455.1
1 I.  Das Zeichen 454 oder 455.1 muss im Verlauf der Umleitungsstrecke an jeder Kreuzung und Einmündung angeordnet werden, wo Zweifel über den weiteren Verlauf entstehen können.
2 II.  Zusätzliche Zielangaben sind nur anzuordnen, wo Zweifel entstehen können, zu welchem Ziel die Umleitung hinführt.
3 III.  Das Zeichen 455.1 kann im Verlauf der Umleitungsstrecke anstelle von Zeichen 454 angeordnet werden. Wo eine Unterscheidung mehrerer Umleitungsstrecken erforderlich ist, kann es mit einer Nummerierung versehen werden.
4 IV.  Das Zeichen 455.1 kann als Vorwegweiser wie auch als Wegweiser eingesetzt werden.
5 V.  Zum Einsatz als Ankündigung einer Umleitung siehe VwV zu Zeichen 457.1 und 458.
 
Zu Zeichen 455.2 und 457.2 Ende der Umleitung
VwV zu Zeichen 455.2 und 457.2 Ende der Umleitung
1 Das Zeichen ist dann anzuordnen, wenn das Ende der Umleitungsstrecke nicht aus der folgenden Wegweisung erkennbar ist.
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 455
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen
 

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