Zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
VwV zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
Zu den Zeichen 454 und 455.1
1
I.
Das Zeichen 454 oder 455.1 muss im Verlauf der Umleitungsstrecke an jeder Kreuzung und Einmündung angeordnet werden, wo Zweifel über den weiteren Verlauf entstehen können.
2
II.
Zusätzliche Zielangaben sind nur anzuordnen, wo Zweifel entstehen können, zu welchem Ziel die Umleitung hinführt.
3
III.
Das Zeichen 455.1 kann im Verlauf der Umleitungsstrecke anstelle von Zeichen 454 angeordnet werden. Wo eine Unterscheidung mehrerer Umleitungsstrecken erforderlich ist, kann es mit einer Nummerierung versehen werden.
4
IV.
Das Zeichen 455.1 kann als Vorwegweiser wie auch als Wegweiser eingesetzt werden.
5
V.
Zum Einsatz als Ankündigung einer Umleitung siehe VwV zu Zeichen 457.1 und 458.