Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
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    Zeichen 454 Umleitungswegweiser
 

 
StVO zu Zeichen 454 Umleitungswegweiser
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Zeichen 454
Erläuterung
Umleitungswegweiser oder
 

 
Zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
VwV zu den Zeichen 421, 422, 442 und 454 bis 466 Umleitungsbeschilderung
 
Zu den Zeichen 454 und 455.1
1 I.  Das Zeichen 454 oder 455.1 muss im Verlauf der Umleitungsstrecke an jeder Kreuzung und Einmündung angeordnet werden, wo Zweifel über den weiteren Verlauf entstehen können.
2 II.  Zusätzliche Zielangaben sind nur anzuordnen, wo Zweifel entstehen können, zu welchem Ziel die Umleitung hinführt.
3 III.  Das Zeichen 455.1 kann im Verlauf der Umleitungsstrecke anstelle von Zeichen 454 angeordnet werden. Wo eine Unterscheidung mehrerer Umleitungsstrecken erforderlich ist, kann es mit einer Nummerierung versehen werden.
4 IV.  Das Zeichen 455.1 kann als Vorwegweiser wie auch als Wegweiser eingesetzt werden.
5 V.  Zum Einsatz als Ankündigung einer Umleitung siehe VwV zu Zeichen 457.1 und 458.
 
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 454
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

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