Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Zeichen 500 Überleitungs-/Fahrstreifentafel
      (im Katalog über 60 Varianten vorhanden, daher hier nur eine Auswahl)  
         
   
Zeichen 500-10 Überleitungstafel  
   
Zeichen 501-16 Überleitungstafel  
   
Zeichen 505-11 Überleitungstafel  
   
Zeichen 515-13 Verschwenkungstafel  
   
Zeichen 521-30 Fahrstreifentafel  
   
Zeichen 522-31 Fahrstreifentafel  
   
Zeichen 531-11 Einengungstafel  
   
Zeichen 532-10 Einengungstafel  
 

 

 

VwV-StVO zu Zeichen 500
Zu den Zeichen 501 bis 546 Verkehrslenkungstafeln
VwV zu den Zeichen 501 bis 546 Verkehrslenkungstafeln
1 1.  Verkehrslenkungstafeln umfassen Überleitungstafeln (Zeichen 501 und 505), Verschwenkungstafeln (Zeichen 511 bis 515), Fahrstreifentafeln (Zeichen 521 bis 526), Einengungstafeln (Zeichen 531 bis 536), Aufweitungstafeln (Zeichen 541 bis 546), Trennungstafeln (Zeichen 533) und Zusammenführungstafeln (Zeichen 543 und 544). Die Zeichen sind im amtlichen Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) dargestellt.
2 2.  Verkehrslenkungstafeln werden 200 m vor dem Bezugspunkt aufgestellt. Abweichend davon beträgt der Abstand zum Bezugspunkt auf Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften mit einem Fahrstreifen pro Richtung zwischen 50 und 100 m. Bei Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als einen Fahrstreifen pro Richtung wird eine weitere Verkehrslenkungstafel etwa 400 m vor dem Bezugspunkt angeordnet. Auf Straßen mit baulich getrennten Richtungsfahrbahnen sind Verkehrslenkungstafeln beidseitig der Fahrbahn aufzustellen.
3 3.  Der Abstand zum Bezugspunkt ist durch ein Zusatzzeichen (Zeichen 1004 „Entfernungsangabe") anzuzeigen.
4 4.  Fahrstreifentafeln können mit dem Zusatzzeichen Zeichen 1001 „Länge einer Strecke" versehen werden. Sie sind dann in Abständen von 1 000 bis 2 000 m zu wiederholen.
5 5.  Den Einsatz von Verkehrslenkungstafeln bei Arbeitsstellen an Straßen regeln die RSA.
6 6.  Die Standardgröße beträgt 1 600 x 1 250 mm (Höhe x Breite). Bei einer Aufstellung innerorts kann das Maß auf 70 % der Standardgröße verringert werden (1 120 x 875 mm).
7 7.  Verkehrslenkungstafeln können fahrstreifenbezogene verkehrsrechtliche Anordnungen beinhalten. Die Vorschriftzeichen werden verkleinert zentral auf dem Pfeilschaft dargestellt. Liegen die Pfeile dicht nebeneinander, werden Vorschriftzeichen vertikal versetzt dargestellt. Die Ausführung entspricht den Vorgaben der RWB. Gilt die gleiche verkehrsrechtliche Anordnung für benachbarte Fahrstreifen, ist nur ein Vorschriftzeichen auf den Pfeilschäften darzustellen. Ein Vorschriftzeichen, dass für mehr als zwei Fahrstreifen gilt, wird nicht auf der Tafel angezeigt.
     

Urteile/Meinungen zu Zeichen 500
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

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