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Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn kein amtliches Verkehrszeichen |
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| StVO zu Verkehrszeichenwiedergabe auf der Fahrbahn | ||||||||||||||||
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3. |
Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen. |
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VwV-StVO zu § 42 Abs. 6 Nr. 3 Schriftzeichen und Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn |
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1 |
I. |
Durch die Wiedergabe eines Verkehrsschildes auf der Fahrbahn wird der Fahrzeugverkehr auf eine besondere Situation aufmerksam gemacht. |
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2 |
Von der Möglichkeit, Verkehrsschilder auf der Fahrbahn darzustellen, sollte nur sehr sparsam Gebrauch gemacht werden. |
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3 |
In der Regel genügt es, das Sinnbild des Verkehrszeichens auf der Fahrbahn darzustellen (z. B. ein Fahrrad). |
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4 |
II. |
Bei der Ausführung der Darstellung sind die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) zu beachten. Vgl. zu § 41 Abs. 3. |
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5 |
III. |
Vgl. auch Nummer I 1 zu § 8 Abs. 1 (Rn. 1), Nummer II zu § 41 (Rn. 2). Nummer III zu Zeichen 206 (Rn. 3) sowie Nummer VII 2 zu den Zeichen 205 und 20;: Rn. 12. |
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Urteile/Meinungen zur Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn |
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Auf der Fahrbahn wiedergegebene Verkehrszeichen unterstützen Verkehrsregelungen oder weisen auf derartige hin. Bußgeldbewehrt sind diese Schrift- oder Bildzüge nicht. |