Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn kein amtliches Verkehrszeichen
 
StVO zu Verkehrszeichenwiedergabe auf der Fahrbahn
3.

Schriftzeichen und die Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn dienen dem Hinweis auf ein entsprechendes Verkehrszeichen.


VwV-StVO zu § 42 Abs. 6 Nr. 3 Schriftzeichen und Wiedergabe von Verkehrsschildern auf der Fahrbahn
1 I. Durch die Wiedergabe eines Verkehrsschildes auf der Fahrbahn wird der Fahrzeugverkehr auf eine besondere Situation aufmerksam gemacht.
2   Von der Möglichkeit, Verkehrsschilder auf der Fahrbahn darzustellen, sollte nur sehr sparsam Gebrauch gemacht werden.
3   In der Regel genügt es, das Sinnbild des Verkehrszeichens auf der Fahrbahn darzustellen (z. B. ein Fahrrad).
4 II. Bei der Ausführung der Darstellung sind die Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) zu beachten. Vgl. zu § 41 Abs. 3.
5 III. Vgl. auch Nummer I 1 zu § 8 Abs. 1 (Rn. 1), Nummer II zu § 41 (Rn. 2). Nummer III zu Zeichen 206 (Rn. 3) sowie Nummer VII 2 zu den Zeichen 205 und 20;: Rn. 12.
           

Urteile/Meinungen zur Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn

Auf der Fahrbahn wiedergegebene Verkehrszeichen unterstützen Verkehrsregelungen oder weisen auf derartige hin. Bußgeldbewehrt sind diese Schrift- oder Bildzüge nicht.