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II.
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Schüttgüter, wie Kies, Sand, aber
auch gebündeltes Papier, die auf Lastkraftwagen befördert werden,
sind in der Regel nur dann gegen Herabfallen besonders gesichert,
wenn durch überhohe Bordwände, Planen oder ähnliche Mittel sichergestellt
ist, dass auch nur unwesentliche Teile der Ladung nicht herabfallen
können.
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