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Zeichen 222 vorgeschriebene Vorbeifahrt

       
 
Zeichen 222-10 Vorgeschriebene Vorbeifahrt – links vorbei  
 
Zeichen 222-20 Vorgeschriebene Vorbeifahrt – rechts vorbei  
 

StVO zu Zeichen 222 Rechts vorbei

Vorgeschriebene Vorbeifahrt

 

"Links vorbei" wird entsprechend vorgeschrieben.


VwV-StVO zu Zeichen 222 Rechts vorbei

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I.

Ist das Zeichen von innen beleuchtet, so darf es innerhalb geschlossener Ortschaften in verkleinerter Ausführung aufgestellt werden, wenn dies zur Raumersparnis, z. B. an Fahrbahnteilern oder sonstigen Verkehrsinseln, geboten ist. Der Durchmesser muss dann aber mindestens 400 mm betragen.

2

II.

Es ist wegen der Verwechslungsgefahr mit dem Zeichen "Vorgeschriebene Fahrtrichtung" streng darauf zu achten, dass die Pfeile genau in einem Winkel von 45" schräg abwärts weisen.

3

III.

Die Durchfahrt zwischen zwei in der Fahrbahn liegenden Haltestelleninseln sollte aus Sicherheitsgründen durch das Zeichen "Rechts vorbei" gesperrt werden.

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IV.

Sind in der Mitte der Fahrbahn Inseln oder Fahrbahnteiler errichtet, so ist an ihnen das Zeichen "Rechts vorbei" anzubringen. Diese Anordnung durch Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) oder Sperrflächen (Zeichen 298) zu unterstreichen, wird sich häufig empfehlen.

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V.

Das Zeichen soll nur verwendet werden, wenn zwischen ihm und dem Verkehrsteilnehmer, an den es sich wendet, Gegenverkehr (nicht zugelassen ist

6

VI.

Es widerstrebt dem Sinn der Zeichen, wenn sowohl das Zeichen "Rechts vorbei" als auch das Zeichen "Links vorbei" an einem Hindernis auf der Fahrbahn angebracht werden, um damit darzutun, dass das Hindernis beiderseits umfahren werden darf. Das ist erforderlichenfalls durch geeignete Maßnahmen, wie durch Aufstellung von Absperrbaken mit nach beiden Seiten fallenden Streifen, Anbringung von Fahrbahnmarkierungen und dergleichen deutlich zu machen.

         

Urteile/Meinungen zu Zeichen 222

kein Urteil verfügbar, siehe Urteil zu Gefahrzeichen

 

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