Vorschriftzeichen
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Zeichen 238 Reiter

       

StVO zu den Zeichen 238
Diese Zeichen stehen rechts oder links. Die Sinnbilder der Zeichen 237 und 239 können auch gemeinsam auf einem Schild, durch einen senkrechten weißen Streifen getrennt, gezeigt werden. Ein gemeinsamer Rad- und Gehweg kann durch ein Schild gekennzeichnet sein, das - durch einen waagerechten weißen Streifen getrennt - die entsprechenden Sinnbilder zeigt. Das Zeichen "Fußgänger" steht nur dort, wo eine Klarstellung notwendig ist. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung des Radweges durch Mofas gestattet werden.

VwV-StVO zu Zeichen 238 Reiter

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Da in der Regel wegen der Beschaffenheit der Reitwege weder zu besorgen ist, dass ihn Reiter nicht benutzen, noch dass ihn andere Verkehrsteilnehmer benutzen, wird sich vielfach die Aufstellung des Zeichens erübrigen.

         

Urteile/Meinungen zu Zeichen 238

kein Urteil verfügbar, siehe Urteil zu Vorschriftszeichen


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