Ge- oder Verbot |
1. |
Wer reitet, darf nicht die Fahrbahn,
sondern muss den Reit- weg benutzen. Dies gilt auch für
das Führen von Pferden (Reitwegbenutzungspflicht). |
2. |
Anderer Verkehr darf ihn nicht
benutzen. |
3. |
Ist durch Zusatzzeichen die
Benutzung eines Reitwegs für eine andere Verkehrsart
erlaubt, muss diese auf den Reitverkehr Rücksicht
nehmen und der Fahrzeugverkehr muss erforderlichenfalls
die Geschwindigkeit an den Reitverkehr an- passen. |