Vorschriftzeichen
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Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
    Zeichen 251 Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
       

StVO zu den Zeichen 251
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Ge- oder Verbot
Die nachfolgenden Zeichen 250 bis 261 (Verkehrsverbote) untersagen die Verkehrsteilnahme ganz oder teilweise mit dem angegebenen Inhalt.
 
Erläuterung
Für die Zeichen 250 bis 259 gilt:
1. Durch Verkehrszeichen gleicher Art mit Sinnbildern nach § 39 Absatz 7 können andere Verkehrsarten verboten werden.
2. Zwei der nachstehenden Verbote können auf einem Schild vereinigt sein.
27 Ge- oder Verbot
Ist auf einem Zusatzzeichen eine Masse, wie „7,5 t“, angegeben, gilt das Verbot nur, soweit die zulässige Gesamtmasse dieser Verkehrsmittel die angegebene Grenze überschreitet.
29 Zeichen 251

Verbot für Kraftwagen
Ge- oder Verbot
Verbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
 

VwV-StVO zu den Zeichen 250 bis 253
 
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 251

Das Verkehrsverbot für einzelne Fahrzeugarten oder Grenzen gilt entsprechend Zeichen 250.

siehe auch Urteile Vorschriftszeichen


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