Zeichen 260 Verbot für Krafträder,
auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas sowie für
Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
StVO zu Zeichen 260
kein Text vorhanden
VwV-StVO zu Zeichen 260 Verbot
für Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder
und Mofas sowie für Kraftwagen und sonstige mehrspurige
Kraftfahrzeuge
kein Abschnitt vorhanden
Urteile/Meinungen zu Zeichen
260
Das Verkehrsverbot für
einzelne Fahrzeugarten oder Grenzen gilt entsprechend Z 250.