Vorschriftzeichen
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    Zeichen 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
       

StVO zu Zeichen 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
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Zeichen 275

Vorgeschriebene
Mindestgeschwindigkeit

Ge- oder Verbot
Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht langsamer als mit der angegebenen Mindestgeschwindigkeit fahren, sofern nicht Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse dazu verpflichten. Es verbietet, mit Fahrzeugen, die nicht so schnell fahren können oder dürfen, einen so gekennzeichneten Fahrstreifen zu benutzen.

 

VwV-StVO zu Zeichen 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
Zu Zeichen 275 Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
1 I. Das Zeichen darf nur fahrstreifenbezogen, niemals aber auf dem rechten von mehreren Fahrstreifen, angeordnet werden.
2 II. Die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit muss bei normalen Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen unbedenklich sein.
3 III. Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen die Zeichen nicht angeordnet werden.
4 IV. Die Anordnung kann insbesondere auf drei- oder mehrstreifigen Richtungsfahrbahnen von Autobahnen aus Gründen der Leichtigkeit des Verkehrs in Betracht kommen.

Urteile/Meinungen zu Zeichen 275

Verpflichtet Fahrzeugführer diese Mindestgeschwindigkeit einzuhalten, ansonsten darf diese Strecke nicht benutzt werden. Die Mindestgeschwindigkeit gilt nicht, wenn wegen schlechten Sicht- oder Witterungsverhältnissen langsamer gefahren werden muss.

siehe auch Urteile Vorschriftszeichen

 

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