Vorschriftzeichen
  Bußgeldkatalog
Anwaltshotline - Rechtsberatung sofort
Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
    Zeichen 290 und 292 Haltverbot für eine Zone
       
 

StVO zu den Zeichen 290 eingeschränktes Haltverbot für eine Zone und 292 Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
64

Zeichen 290.1

Beginn eines Eingeschränkten Haltverbots für eine Zone

Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.
2. Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.
3. Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.
4. Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe (Bild 318) innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.
65

Zeichen 290.2

Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone

 
   
 
290.1 Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
290.2 Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
290.2-40 Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (doppelseitig)
290.2-50 Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (einseitig)

 

VwV-StVO zu den Zeichen 290 eingeschränktes Haltverbot für eine Zone und 292 Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone
Zu den Zeichen 290.1 und 290.2 Beginn und Ende eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone
1 I. Die Zeichen sind so aufzustellen, dass sie auch für den einbiegenden Verkehr sichtbar sind, ggf. auf beiden Straßenseiten.
2 II. Soll das Kurzzeitparken in der gesamten Zone oder in ihrem überwiegenden Teil zugelassen werden, sind nicht Zeichen 290.1, 290.2, sondern Zeichen 314.1, 314.2 anzuordnen.
 

Urteile/Meinungen zu Zeichen 290

Flexible Regelung mit weniger Z 286, endet jedoch erst mit Ausfahrt aus der Zone (Z 292) und beinhaltet alle Verkehrsflächen der Zone.

siehe auch Urteile Vorschriftszeichen


© 2013 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
Auswahl unserer zahlreichen Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
+++
Fehler / Verbesserungsvorschläge bitte melden an Webmaster