Vorschriftzeichen
  Bußgeldkatalog
Anwaltshotline - Rechtsberatung sofort
Praxisbeispiele in Vorbereitung
 
 

 

Zeichen 290 und 292 Haltverbot für eine Zone

       
 
Zeichen 290 Anfang eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone  
 
Zeichen 292-40 Anfang/Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (290/292 doppelseitig)  
Zeichen 292-50 Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone (einseitig)
 

StVO zu den Zeichen 290 eingeschränktes Haltverbot für eine Zone und 292 Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone

Mit diesen Zeichen werden die Grenzen der Haltverbotszone bestimmt.

Das Verbot gilt für alle öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb des durch die Zeichen 290 und 292 begrenzten Bereichs, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen angeordnet oder erlaubt sind. Durch ein Zusatzschild kann die Benutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben oder das Parken in dafür gekennzeichneten Flächen zugelassen werden, soweit es nicht dem Ein- oder Aussteigen oder dem Be- oder Entladen dient.

 

VwV-StVO zu den Zeichen 290 eingeschränktes Haltverbot für eine Zone und 292 Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone

1

I.

Sie sind auf beiden Straßenseiten aufzustellen.

2

II.

Vgl. Nummern I und II zu § 13 Abs. 2 (Randnummer 11 und 12) und über die Zustimmungsbedürftigkeit Nummer III1 a zu §45 Abs.l bis le; Randnummer 4

         

Urteile/Meinungen zu Zeichen 290

Flexible Regelung mit weniger Z 286, endet jedoch erst mit Ausfahrt aus der Zone (Z 292) und beinhaltet alle Verkehrsflächen der Zone.

siehe auch Urteile Vorschriftszeichen


Betreiber: © 2000-2009 Kaube-Verkehrsfachseminare, Dresden
Auswahl unserer zahlreichen Seminarangebote zum Themenbereich des Verkehrsrechts - Hier klicken
+++
Fehler / Verbesserungsvorschläge bitte melden an Webmaster