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    Zeichen 328 Nothalte- und Pannenbucht
 

StVO zu Zeichen 328 Nothalte- und Pannenbucht
In einer Nothalte- und Pannenbucht darf nur im Notfall oder bei einer Panne gehalten werden

VwV-StVO zu Zeichen 328 Nothalte- und Pannenbucht

1 I. Das Zeichen steht am Beginn einer Nothalte- und Pannenbucht. Bei besonderen örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten kann Zeichen 328 auch als Vorankündigung in ausreichendem Abstand (z.B. Tunnel ca. 300 m) vor einer Nothalte- und Pannenbucht aufgestellt werden: dann ist zum Zeichen 328 das Zusatzzeichen 1004 (in ... m) anzubringen.
2 II. Hinsichtlich der Anordnung des Zeichens Notrufsäule (Zeichen 365-51) wird auf die Richtlinie für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT) verwiesen.
     

Urteile/Meinungen zu Zeichen 328
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen
 

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