Richtzeichen
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    Zeichen 449 Vorwegweiser auf Autobahnen
 

StVO zu Zeichen 449 Vorwegweiser auf Autobahnen
Wegweisung auf Autobahnen

Die "Ausfahrt" (Zeichen 332 und 333), ein Autobahnkreuz und ein Autobahndreieck werden angekündigt durch

- den Vorwegweiser
 

Zeichen 449

 
- sowie auf 300 m, 200 m und 100 m durch Baken wie
 

Zeichen 450

 

VwV-StVO zu den Zeichen 330, 332 bis 334 und 448 bis 453
1 I. Wegweisende Beschilderung auf Autobahnen
    1. Die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen ist blau.
2   2. Die Zeichen müssen mindestens voll retroreflektierend ausgeführt sein.
3   3. Die Ausgestaltung und Aufstellung richtet sich nach den Richtlinien für wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA).
4     Das Bundesministerium für Verkehr gibt die RWBA im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt.
  II. Die sonstige Beschilderung
    Abweichend von den allgemeinen Regeln gilt folgendes:
5   1. Gefahrzeichen und Vorschriftzeichen sind in der Regel beiderseits der Fahrbahn aufzustellen.
6   2. Alle Verkehrszeichen müssen mindestens voll rückstrahlen.
7   3. Gefahrzeichen sind in der Regel 400 m vor der Gefahrstelle aufzustellen. Diese Entfernung auf einem Zusatzschild anzugeben, kann sich häufig erübrigen. Dagegen kann sich an besonders gefährlichen Stellen eine Wiederholung der Gefahrzeichen 200 m vor der Gefahrstelle empfehlen oder sogar eine zusätzliche Vorwarnung auf 800 und 600 m; in diesen Fällen ist die jeweilige Entfernung auf Zusatzschildern anzugeben.
           
VwV-StVO zu Zeichen 449 Vorwegweiser auf Autobahnen
1 I. Über dem Pfeil für die Richtung "Geradeaus" darf nur der Name der nächsten Anschlussstelle für die Ausfahrt angegeben werden.
2 II. Der andere Pfeil hat zunächst halbrechts zu zeigen, darf dann aber den tatsächlichen Verlauf der Ausfahrt darstellen. Nummer II zu Zeichen 332 (Rn. 2) gilt auch hier.
3 III. Abweichend von Nummer I und II dürfen in Schilderbrücken an Autobahnkreuzen und Autobahndreiecken über oder neben beiden Pfeilen bis zu drei Ziele genannt werden.
4 IV. Wo es zur Orientierung geboten ist, namentlich an Ausfahrten, die so ausgebaut sind, dass sie Autobahnabzweigungen ähneln, dürfen bei den Ortsnamen über dem nach halbrechts weisenden Pfeil Nummernschilder für Bundesstraßen (Zeichen 401) angebracht werden, wenn diese Bundesstraßen als Vorfahrtstraßen gekennzeichnet sind.
           

Urteile/Meinungen zu Zeichen 449
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

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