Richtzeichen
  Richtzeichen nicht bußgeldbewehrt
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Zeichen 450 Ankündigungsbake
         
   
Zeichen 452
Ankündigungsbake zweistreifig  
   
Zeichen 453
Ankündigungsbake einstreifig  
 

StVO zu Zeichen 450
Wegweisung auf Autobahnen

Die "Ausfahrt" (Zeichen 332 und 333), ein Autobahnkreuz und ein Autobahndreieck werden angekündigt durch

- den Vorwegweiser
 

Zeichen 449

 
- sowie auf 300 m, 200 m und 100 m durch Baken wie
 

Zeichen 450

 

VwV-StVO zu den Zeichen 330, 332 bis 334 und 448 bis 453
1 I. Wegweisende Beschilderung auf Autobahnen
    1. Die wegweisende Beschilderung auf Autobahnen ist blau.
2   2. Die Zeichen müssen mindestens voll retroreflektierend ausgeführt sein.
3   3. Die Ausgestaltung und Aufstellung richtet sich nach den Richtlinien für wegweisende Beschilderung auf Autobahnen (RWBA).
4     Das Bundesministerium für Verkehr gibt die RWBA im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt.
  II. Die sonstige Beschilderung
    Abweichend von den allgemeinen Regeln gilt folgendes:
5   1. Gefahrzeichen und Vorschriftzeichen sind in der Regel beiderseits der Fahrbahn aufzustellen.
6   2. Alle Verkehrszeichen müssen mindestens voll rückstrahlen.
7   3. Gefahrzeichen sind in der Regel 400 m vor der Gefahrstelle aufzustellen. Diese Entfernung auf einem Zusatzschild anzugeben, kann sich häufig erübrigen. Dagegen kann sich an besonders gefährlichen Stellen eine Wiederholung der Gefahrzeichen 200 m vor der Gefahrstelle empfehlen oder sogar eine zusätzliche Vorwarnung auf 800 und 600 m; in diesen Fällen ist die jeweilige Entfernung auf Zusatzschildern anzugeben.
           
VwV-StVO zu Zeichen 450 Ankündigungsbake
1 Vgl. auch Nummer 1 zu den Zeichen 330, 332 bis 334 und 448 bis 453; Rn. 1 bis 4.
           

Urteile/Meinungen zu Zeichen 450
kein Urteil verfügbar, siehe Urteile Richtzeichen

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