Erläuterung
Die Entfernungstafel gibt Fernziele und die Entfernung zur jeweiligen Ortsmitte an. Ziele, die über eine andere als die gerade befahrene Autobahn zu erreichen sind, werden unterhalb des waagerechten Striches angegeben.
Zu den Zeichen 332, 448, 449 und 453 Wegweiser auf Autobahnen
1
I.
1.
Auf Autobahnen darf nur in den Zeichen 332 und 449 auf folgende Ziele hingewiesen werden:
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Flughäfen, Häfen,
-
Industrie- und Gewerbegebiete, Plätze für Parken und Reisen (P+R), Güterverkehrszentren,
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Einrichtungen für Großveranstaltungen (z. B. Messe, Stadion, Multifunktionsarena),
-
Nationalparks.
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2.
Voraussetzung ist, dass eine Wegweisung zu diesen Zielen aus Gründen der Verkehrslenkung dringend geboten ist.
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II.
Zur Begrenzung der Zielangaben vgl. RWBA.
4
III.
Auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen sind die Zeichen 332, 448, 449 und ggf. 453 gemäß den Richtlinien für die wegweisende Beschilderung außerhalb von Autobahnen (RWB) auszuführen.